Dieses Dissertationsprojekt untersucht die kontingentierte Zulassung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger zum schweizerischen Arbeitsmarkt im Spannungsfeld zwischen der restriktiven Zielsetzung des Ausländerrechts und den Bedürfnissen der Wirtschaft. Den Forschungsschwerpunkt bildet die vertiefte rechtstatsächliche Betrachtung der Behördenpraxis in ausgewählten Kantonen.
Die Ausübung einer (unselbständigen oder selbständigen) Erwerbstätigkeit durch sogenannte Drittstaatsangehörige (d.h. Personen, welche nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat stammen) unterliegt in der Schweiz strengen Voraussetzungen und einer Kontingentierung. Die Zulassung muss unter anderem dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen und beschränkt sich auf hochspezialisierte Fachkräfte. Für den Vollzug existieren umfangreiche Weisungen der zuständigen Bundesbehörden. Dennoch haben die Kantone teilweise unterschiedliche Praxen in Bezug auf die Bewilligungserteilung oder den Umgang mit einzelnen Berufszweigen herausgebildet.
Beim Nachweis und der Überprüfung aller erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen stellen sich Fragen grundsätzlicher Natur, bspw. nach der rechtsgleichen Anwendung bundesrechtlicher Vorgaben, den Verfahrensrechten (Mit-)Betroffener, dem Einbezug von Expertenwissen in der Verwaltungspraxis und dem Verwaltungsermessen.
Die Behördenpraxis und ein allfälliges Korrektiv derselben im Rahmen der Rechtsprechung wurden bislang nicht systematisch untersucht. Das Dissertationsprojekt widmet sich nun einer vertieften rechtstatsächlichen Betrachtung der Vollzugspraxis und Rechtsprechung in ausgewählten Kantonen.