Das Projekt zielt darauf ab, die Grund- und Menschenrechte von Kindern an der öffentlichen Grundschule sowie deren Durchsetzung im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu untersuchen. Der verfolgte Forschungsansatz zeichnet sich dabei durch die Besonderheit aus, dass die Grund- und Menschenrechte von Kindern von der Menschenwürde aus erschlossen werden sollen. Das Herausschälen der Besonderheiten des Würdeschutzes von Kindern und die Erstellung einer Typologie der würdebasierten Rechte von Kindern dient einerseits dazu, übergeordnete inhaltliche Leitplanken für die Konkretisierung spezifischer Grundrechte zu schaffen, und trägt andererseits der besonderen Vulnerabilität von Kindern gegenüber Angriffen auf ihre Würde Rechnung.

Die öffentliche Grundschule steht immer wieder im Brennpunkt von gesellschaftlichen Entwicklungen und Krisen. Beispiele sind Debatten um Inklusion und Diversität, die Herausforderungen der Digitalisierung und die Massnahmen zur Bewältigung der Covid-Krise. Die Fragen, die in solchen Debatten verhandelt werden, tangieren in hohem Masse die verfassungs- und völkerrechtlich verbrieften Rechte von Kindern. 

Ziel des Forschungsprojekts ist es, den Gehalt und die Tragweite der Rechte von Kindern an der öffentlichen Schule zu untersuchen und auf der Grundlage der Menschenwürde weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck sollen zunächst die Besonderheiten des Würdeschutzes bei Kindern herausgearbeitet und eine Typologie von würdebasierten Rechten von Kindern erstellt werden. Auf dieser Basis sollen konkrete Rechte wie der Anspruch von Schulkindern auf Achtung und Schutz ihrer physischen und psychischen Integrität (insbesondere auch im digitalen Raum), das Recht auf Partizipation, der Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Inklusion analysiert werden. Ein besonderes Augenmerk soll zudem den würdebasierten Anforderungen an die von der Schule zu vermittelnden Bildungsinhalte gelten. Zu beachtende Aspekte sind dabei etwa das Verbot der Instrumentalisierung (z.B. als zukünftige Arbeitskräfte), das Recht auf Förderung der Selbständigkeit und das Recht auf eine offene Zukunft. 

Die Menschenwürde vermittelt Kindern sodann Anspruch auf Mitwirkung an sie betreffenden schulrechtlichen Verfahren. Durch das Verfahrensrecht wird sichergestellt, dass die materiellen Rechte von Kindern durchgesetzt werden können. Das Verfahren richtet sich nach den kantonalen Schulgesetzen oder dem kantonalen Verwaltungsverfahrensrecht; dieses muss die Vorgaben des übergeordneten Rechts einhalten. Das Forschungsprojekt untersucht die Rechtsstellung des Kindes in kantonalen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren in schulrechtlichen Belangen und nimmt die kantonalen Verfahrensordnungen unter die Lupe.

Sowohl das materielle Schulrecht als auch das kantonale (Schul-)Verfahrensrecht fallen in die Kompetenz der Kantone. Die Konkretisierung der Grund- und Menschenrechte von Kindern an der öffentlichen Grundschule tangiert daher die kantonale Autonomie: Je stärker diese Rechte ausdifferenziert werden, desto geringer sind die Handlungsspielräume der Kantone. Grund- und menschenrechtliche Vorgaben auf der einen und die kantonale Autonomie auf der anderen Seite stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis. Dieses gilt es auszuloten und Leitlinien zu dessen Auflösung herauszuarbeiten. Das Projekt leistet demnach auch einen Beitrag zur Erforschung der grundrechtlichen Ordnung im föderalen Staat.

Persons

Dr iur. Elisabeth Joller
Dr iur. Elisabeth Joller Principal investigator