Dr. iur. Rafael Studer, Postdoktorand im Team von Prof. Cathrine Konopatsch, präsentiert seine Forschung:
Wer trägt die Last des Zweifels an der Gefährlichkeit? Während die Unschuldsvermutung tief in unserer rechtsstaatlichen Kultur verankert ist, fehlte bislang eine vergleichbare Garantie für gefährlichkeitsverdächtigte Personen. Rafael Studer hat in seiner Dissertation die Forschungslücke geschlossen und eine Ungefährlichkeitsvermutung im Massnahmenrecht begründet.
Strafbehörden sind bereits heute an diese Garantie gebunden, da sie sich aus der Auslegung des geltenden Rechts ergibt. Grundlage sind die massnahmenrechtlichen Bestimmungen, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sowie in dubio pro reo. Anhand praktischer Fallbeispiele wird erläutert, unter welchen Bedingungen Gerichte die Vermutung der Ungefährlichkeit widerlegen und einer Person die Freiheit entziehen können. Die Ungefährlichkeitsvermutung setzt dafür klare beweisrechtliche Grenzen und definiert Höchstfristen für die Dauer von Massnahmen.